Voraussetzungen für die dreistufige Wirtschaftsschule
Der Übertritt in die vierstufige Wirtschaftsschule ist möglich nach der 7. oder 8. Klasse
- durch das Original des Halbjahreszeugnis der Hauptschule mit dem Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht. Ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik ist notwendig, wenn der Notendurchschnitt von 2,66 nicht erreicht wird, oder
- aus der 7. oder 8. Klasse des Gymnasiums, der Realschule oder des M-Zugs der Hauptschule mit Vorrückungserlaubnis, oder aus der 6. oder 7. Kl. des Gymnasiums, der Realschule oder des M-Zugs der Hauptschule ohne Vorrückungserlaubnis, wenn in D,E,M jeweils mindestens die Note 4 vorliegt

