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Voraussetzungen für die vierstufige Wirtschaftsschule

Der Übertritt in die vierstufige Wirtschaftsschule ist möglich nach der 6. oder 7. Klasse

  • durch das Original des Halbjahreszeugnis der Hauptschule mit dem Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder
  • durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht. Ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik ist notwendig, wenn der Notendurchschnitt von 2,66 nicht erreicht wird, oder
  • aus der 6. oder 7. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule mit Vorrückungserlaubnis
  • aus der 6. oder 7. Kl. des Gymnasiums oder Realschule ohne Vorrückungserlaubnis, wenn in D,E,M jeweils mindestens die Note 4 vorliegt

Der Übertritt an die Wirtschaftsschule ist zu verschiedenen Zeitpunkten und aus allen Schularten möglich. Durch die drei Arten der Wirtschaftsschule ergeben sich immer gleiche Startchancen für alle Schüler.