Voraussetzungen für die vierstufige Wirtschaftsschule
Der Übertritt in die vierstufige Wirtschaftsschule ist möglich nach der 6. oder 7. Klasse
- durch das Original des Halbjahreszeugnis der Hauptschule mit dem Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder
- durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht. Ein Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik ist notwendig, wenn der Notendurchschnitt von 2,66 nicht erreicht wird, oder
- aus der 6. oder 7. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule mit Vorrückungserlaubnis
- aus der 6. oder 7. Kl. des Gymnasiums oder Realschule ohne Vorrückungserlaubnis, wenn in D,E,M jeweils mindestens die Note 4 vorliegt

