Voraussetzungen für die zweistufige Wirtschaftsschule
Der Übertritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich nach der 9. Klasse
- mit qualifizierendem Hauptsschulabschluss und mindestens einer Note 3 in Englisch, wobei Englisch nicht zwingend im Rahmen des Quali belegt werden muss
- nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse des Gymnasium, der Realschule oder des M-Zugs
- ohne Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse, wenn an Gymnasium, Realschule oder M-Zug in Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erreicht wurde.

