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Voraussetzungen für die zweistufige Wirtschaftsschule

Der Übertritt in die zweistufige Wirtschaftsschule ist möglich nach der 9. Klasse

  • mit qualifizierendem Hauptsschulabschluss und mindestens einer Note 3 in Englisch, wobei Englisch nicht zwingend im Rahmen des Quali belegt werden muss
  • nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse des Gymnasium, der Realschule oder des M-Zugs
  • ohne Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse, wenn an Gymnasium, Realschule oder M-Zug in Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Der Übertritt an die Wirtschaftsschule ist zu verschiedenen Zeitpunkten und aus allen Schularten möglich. Durch die drei Arten der Wirtschaftsschule ergeben sich immer gleiche Startchancen für alle Schüler.